Compliance Leistungen

Haftung – auch persönliche Haftung von Managern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten kann sich z.B. ergeben in Zusammenhang mit
  • unzureichendes Risikomanagement bei fehlgeschlagenen Geschäften
  • Steuer und Sozialversicherung
  • Export- und Importkontrollrecht und "Terroristenlisten"
  • Zoll- und Deklarierungsfragen
  • strafbewehrten Bestimmungen des Arbeitsrechts
  • Korruption
  • Verhalten in der Unternehmenskrise
  • Arbeitnehmerentsendung und –überlassung
  • Ausländerbeschäftigung
  • Schwarzarbeit
  • Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitszeitvorschriften
  • Umwelt – und Umweltstrafrecht
  • Produkthaftung
  • Schädigung durch Vermögensstraftaten durch Mitarbeiter
  • internationale Anforderungen bei Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland
  • eine Vielzahl von branchenspezifischen Pflichten und Spezialgebieten

Wir erarbeiten mit Ihnen eine abgestufte Compliance-Organisation und ein Risikomanagement für Ihr Unternehmen.

Das beste Risikomanagement ist immer noch tiefes Verständnis der Materie. Daher sind die wesentlichen Schritte:
  • Analyse aller Risikobereiche in Ihrem Unternehmen
  • Information über die gesetzlichen Anforderungen aller Risikosphären (gerne mit Ihrem Rechtsanwalt)
  • Zuordnung von Verantwortung
  • Festlegung von Abläufen und Prozessen
  • Festlegung von Kontrollmechanismen
  • Berichtssystem für Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien
 
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