Compliance Leistungen
Haftung – auch persönliche Haftung von Managern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten kann sich z.B. ergeben in Zusammenhang mit
- unzureichendes Risikomanagement bei fehlgeschlagenen Geschäften
- Steuer und Sozialversicherung
- Export- und Importkontrollrecht und "Terroristenlisten"
- Zoll- und Deklarierungsfragen
- strafbewehrten Bestimmungen des Arbeitsrechts
- Korruption
- Verhalten in der Unternehmenskrise
- Arbeitnehmerentsendung und –überlassung
- Ausländerbeschäftigung
- Schwarzarbeit
- Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitszeitvorschriften
- Umwelt – und Umweltstrafrecht
- Produkthaftung
- Schädigung durch Vermögensstraftaten durch Mitarbeiter
- internationale Anforderungen bei Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland
- eine Vielzahl von branchenspezifischen Pflichten und Spezialgebieten
Wir erarbeiten mit Ihnen eine abgestufte Compliance-Organisation und ein Risikomanagement für Ihr Unternehmen.
Das beste Risikomanagement ist immer noch tiefes Verständnis der Materie. Daher sind die wesentlichen Schritte:
- Analyse aller Risikobereiche in Ihrem Unternehmen
- Information über die gesetzlichen Anforderungen aller Risikosphären (gerne mit Ihrem Rechtsanwalt)
- Zuordnung von Verantwortung
- Festlegung von Abläufen und Prozessen
- Festlegung von Kontrollmechanismen
- Berichtssystem für Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien
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