Leistungen

Die Bundesregierung stellt fest:

"Ein Aufsichtratsmandat ... ist kein Ehrenamt, sondern eine verantwortungsvolle und hohen Einsatz fordernde Aufgabe. ... Es wäre wünschenswert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende ... sich diesem Amt hauptberuflich widmet. ..."

(Auszug, gekürzt, aus Begr. Zu Nr. 8 (§100 AktG) EKonTraG, BT-Drucks. 13/9712 S.)

Wir verstehen uns als Berufsaufsichtsräte.

Wir können Sie in dieser Funktion aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen speziell bei folgenden Vorhaben unterstützen:
 
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